Digitale Barrierefreiheit für Websites – professionell prüfen und umsetzen
Ist Ihre Website barrierefrei? Erfüllt Ihr digitaler Auftritt die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)?
Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Deutschland für die vom BFSG erfassten Produkte und Dienstleistungen neue Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Grundlage dafür ist der European Accessibility Act (EAA), mit dem innerhalb der Europäischen Union einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen geschaffen wurden.
Für Unternehmen bedeutet das: Digitale Angebote müssen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich und nutzbar sein, sofern das jeweilige Angebot in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Website auf Barrierefreiheit zu prüfen, bestehende Barrieren zu erkennen und konkrete Verbesserungen umzusetzen.
Dabei geht es nicht nur um einen automatisierten Test. Wir betrachten Ihre Website ganzheitlich – technisch, redaktionell und aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer.
Unser Ziel: Ihre Website zugänglicher, verständlicher und besser nutzbar zu machen.

Was ist das BFSG und was bedeutet es für Websites?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in deutsches Recht um.
Die Regelungen sollen sicherstellen, dass bestimmte digitale und physische Angebote auch von Menschen mit Behinderungen möglichst selbstständig genutzt werden können. Bei digitalen Dienstleistungen betrifft Barrierefreiheit unter anderem die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Zugänglichkeit einer Website.
Eine Website kann beispielsweise Probleme verursachen, wenn wichtige Funktionen ausschließlich mit der Maus bedienbar sind, Formulare für Screenreader nicht verständlich aufgebaut sind, Bilder keine geeigneten Alternativtexte besitzen oder Inhalte aufgrund mangelnder Kontraste schwer lesbar sind.
Barrierefreiheit betrifft deshalb nicht nur Menschen mit einer dauerhaften Behinderung. Auch ältere Menschen, Personen mit eingeschränktem Sehvermögen, Nutzer mit motorischen Einschränkungen oder Menschen, die eine Website unter besonderen Bedingungen verwenden, profitieren von einer zugänglichen Website.
Website barrierefrei machen: Wir prüfen und setzen um
Eine Website barrierefrei zu machen bedeutet mehr, als einen Accessibility-Scanner über die Website laufen zu lassen.
Automatisierte Prüfungen können technische Auffälligkeiten erkennen. Sie können jedoch nicht zuverlässig beurteilen, ob ein Text verständlich ist, ob eine Navigation logisch funktioniert oder ob ein Alternativtext die tatsächliche Information eines Bildes sinnvoll vermittelt. Deshalb verbinden wir die technische Prüfung mit einer inhaltlichen und nutzerorientierten Betrachtung.
Wir analysieren Ihre Website und identifizieren Barrieren, die Menschen bei der Nutzung Ihrer digitalen Angebote behindern können. Anschließend entwickeln wir konkrete Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
So erhalten Sie nicht nur einen Prüfbericht, sondern einen konkreten Weg zur Verbesserung Ihrer Website.
Welche Anforderungen an eine barrierefreie Website gibt es?
Digitale Barrierefreiheit orientiert sich unter anderem an den Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Diese Grundsätze sind auch aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bekannt.
Eine barrierefreie Website sollte beispielsweise mit der Tastatur bedienbar sein. Nutzerinnen und Nutzer sollten erkennen können, wo sich der aktuelle Fokus befindet. Überschriften müssen sinnvoll strukturiert sein und Links sollten eindeutig erkennen lassen, wohin sie führen.
Auch Formulare spielen eine wichtige Rolle. Eingabefelder müssen verständlich beschriftet sein und Fehlermeldungen sollten so gestaltet sein, dass Nutzer erkennen können, was korrigiert werden muss. Bilder benötigen abhängig von ihrer Funktion geeignete Alternativtexte. Videos und andere Medien können zusätzliche Anforderungen an die Zugänglichkeit stellen.
Ebenso wichtig sind ausreichende Farbkontraste, eine gute Lesbarkeit, eine nachvollziehbare Navigation und eine technische Struktur, mit der assistive Technologien wie Screenreader arbeiten können.
Barrierefreiheit betrifft die gesamte Website
Bei einer professionellen BFSG-Prüfung sollte nicht nur die Startseite betrachtet werden.
Relevant können beispielsweise Leistungsseiten, Produktseiten, Kontaktbereiche, Formulare, Login-Bereiche, Hilfe- und Informationsseiten sowie digitale Dokumente sein.
Auch PDFs und andere zum Download angebotene Dokumente können für die Zugänglichkeit eines digitalen Angebots relevant sein.
Deshalb betrachten wir nicht nur einzelne Fehler, sondern die gesamte Nutzererfahrung.
- Wie findet ein Nutzer eine Information?
- Kann er die Navigation ohne Maus bedienen?
- Kann ein Screenreader die Inhalte sinnvoll erfassen?
- Sind Formulare verständlich?
- Sind Buttons und Links eindeutig?
- Kann eine Person mit eingeschränktem Sehvermögen die Inhalte ausreichend erkennen?
Diese Fragen sind entscheidend, wenn eine Website tatsächlich für möglichst viele Menschen zugänglich sein soll.

BFSG Website Check: Von der Analyse bis zur Umsetzung
Unser BFSG-Leistungsangebot besteht nicht ausschließlich aus einer Prüfung. Wir begleiten Sie auf Wunsch über den gesamten Prozess. Zunächst analysieren wir Ihre bestehende Website und ermitteln relevante Barrieren. Dabei können automatisierte Tests, manuelle Prüfungen und eine inhaltliche Bewertung miteinander kombiniert werden.
Anschließend werden die Ergebnisse bewertet und priorisiert. Nicht jede Auffälligkeit hat dieselbe Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, zwischen technischen Fehlern, redaktionellen Problemen und tatsächlichen Einschränkungen für Nutzer zu unterscheiden. Auf Basis dieser Analyse entsteht ein konkreter Maßnahmenplan. Danach beginnt die eigentliche Umsetzung.
Wir unterstützen Sie dabei, Inhalte, Strukturen und relevante Website-Bereiche zu optimieren. Dazu können beispielsweise die Anpassung von Überschriften, Linktexten, Alternativtexten, Formularen, Kontrasten, Navigationselementen und Dokumenten gehören. Bei technischen Anpassungen arbeiten wir – je nach Projekt – mit Ihren bestehenden Entwicklern oder technischen Ansprechpartnern zusammen beziehungsweise übernehmen die Umsetzung im vereinbarten Umfang.
BFSG und WCAG: Was ist der Zusammenhang?
Bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit spielen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) eine zentrale Rolle. Die WCAG sind international etablierte Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten. Sie beschreiben Anforderungen und Erfolgskriterien, mit denen sich digitale Inhalte für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen besser zugänglich gestalten lassen.
Das BFSG ist dagegen ein deutsches Gesetz, das europäische Vorgaben in deutsches Recht überführt. Deshalb sollte man BFSG und WCAG nicht einfach gleichsetzen.
Die WCAG können bei der technischen und inhaltlichen Umsetzung eine wichtige Grundlage darstellen. Ob eine konkrete Website beziehungsweise Dienstleistung rechtlich unter das BFSG fällt und welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt jedoch vom jeweiligen Angebot und Unternehmen ab. Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit und zeigen Ihnen, wo auf Ihrer Website konkreter Handlungsbedarf besteht.
Was passiert bei einer nicht barrierefreien Website?
Für Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des BFSG fallen, kann eine fehlende Umsetzung Konsequenzen haben.
Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kontrollieren. Werden Verstöße festgestellt, können Unternehmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel aufgefordert werden.
Werden erforderliche Maßnahmen nicht umgesetzt, können weitere behördliche Maßnahmen folgen. In bestimmten Fällen kann die Erbringung einer nicht konformen Dienstleistung untersagt werden. Das BFSG sieht darüber hinaus für bestimmte Verstöße Bußgelder vor, die bis zu 100.000 Euro betragen können.
Die konkrete Rechtsfolge hängt immer vom jeweiligen Sachverhalt ab. Eine nicht barrierefreie Website bedeutet daher nicht automatisch ein bestimmtes Bußgeld. Trotzdem sollten Unternehmen, die unter das BFSG fallen, das Thema digitale Barrierefreiheit ernst nehmen und frühzeitig handeln.

Barrierefreiheit ist auch eine Frage der Nutzerfreundlichkeit
Eine barrierefreie Website ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen von Vorteil. Klare Strukturen, verständliche Texte, eindeutige Navigation, gut lesbare Inhalte und funktionierende Formulare verbessern die Nutzererfahrung für alle. Auch Suchmaschinen und moderne KI-Systeme profitieren von einer klar strukturierten Website.
Semantisch korrekt aufgebaute Inhalte, eindeutige Überschriften, beschreibende Linktexte und verständliche Informationen helfen dabei, Inhalte besser zu erfassen und einzuordnen. Barrierefreiheit und gute digitale Kommunikation verfolgen deshalb häufig ein gemeinsames Ziel:
Informationen sollen für Menschen möglichst einfach auffindbar, verständlich und nutzbar sein.

Warum eine einmalige Prüfung nicht ausreicht
Eine Website bleibt nicht dauerhaft unverändert. Neue Unterseiten werden veröffentlicht. Texte werden geändert. Bilder werden ausgetauscht. PDFs werden ergänzt. Formulare werden angepasst. Neue Funktionen kommen hinzu. Dabei können jederzeit neue Barrieren entstehen.
Deshalb empfehlen wir, digitale Barrierefreiheit als Bestandteil der laufenden Website-Pflege zu betrachten. Genau hier lässt sich unser BFSG-Check mit der Content Pflege verbinden.
Neue Inhalte werden bereits bei der Erstellung auf Struktur, Verständlichkeit und Zugänglichkeit geprüft. Bestehende Inhalte können regelmäßig kontrolliert und verbessert werden.
So wird Barrierefreiheit nicht zu einem einmaligen Projekt, sondern zu einem festen Bestandteil Ihrer digitalen Kommunikation.
BFSG-Umsetzung für bestehende Websites
Sie müssen Ihre Website nicht zwangsläufig komplett neu erstellen, um digitale Barrierefreiheit zu verbessern. Wir beginnen mit dem bestehenden System und prüfen, welche Anpassungen sinnvoll und technisch möglich sind.
Dabei berücksichtigen wir die individuelle Struktur Ihrer Website, Ihr Content-Management-System, Ihre Inhalte und die für Ihre Nutzer wichtigen Funktionen.
Unser Ansatz ist pragmatisch:
Erkennen, was nicht funktioniert. Verstehen, warum es problematisch ist. Verbessern, was verbessert werden kann. Dabei behalten wir sowohl die technischen Anforderungen als auch die tatsächliche Nutzung der Website im Blick.
Für wen ist eine BFSG-Umsetzung sinnvoll?
Eine Prüfung kann insbesondere für Unternehmen interessant sein, die digitale Dienstleistungen anbieten und wissen möchten, ob ihre Website hinsichtlich der Barrierefreiheit Handlungsbedarf aufweist.
Auch Unternehmen, die bereits einen Accessibility- oder WCAG-Test durchgeführt haben, können von unserer Unterstützung profitieren.
Sie haben bereits einen Prüfbericht? Dann können wir die darin aufgeführten Maßnahmen gemeinsam bewerten und – je nach Umfang – bei der praktischen Umsetzung unterstützen.
Sie wissen noch nicht, wie barrierefrei Ihre Website ist? Dann starten wir mit einer Bestandsaufnahme und zeigen Ihnen, wo die wichtigsten Optimierungsmöglichkeiten liegen.
Unser Angebot: BFSG prüfen, verbessern und dauerhaft begleiten
Digitale Barrierefreiheit sollte nicht bei einem Prüfbericht enden.
Wir begleiten Sie von der ersten Analyse über die Priorisierung bis zur Umsetzung und können Ihre Website anschließend auch dauerhaft im Rahmen der Content- und Website-Pflege betreuen.
Damit erhalten Sie einen Ansprechpartner für die kontinuierliche Weiterentwicklung Ihrer Website. BFSG-Check. Barrierefreiheit. Umsetzung. Laufende Pflege.
Alles mit einem Ziel:
Eine Website, die möglichst vielen Menschen zugänglich ist.
Lassen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen
Sie möchten wissen, wie barrierefrei Ihre Website aktuell ist und welche Maßnahmen sinnvoll sind?
Wir analysieren Ihre Website, zeigen konkrete Barrieren und Optimierungsmöglichkeiten auf und unterstützen Sie anschließend bei der Umsetzung.
Ob bestehende Website, Relaunch oder laufende Content-Pflege: Wir helfen Ihnen dabei, digitale Inhalte zugänglicher und nutzerfreundlicher zu gestalten.

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