BFSG-Check und Umset­zung: Ihre Website bar­rie­re­frei machen

Digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit für Web­sites – pro­fes­sio­nell prüfen und umsetzen

Ist Ihre Website bar­rie­re­frei? Erfüllt Ihr digi­ta­ler Auf­tritt die Anfor­de­run­gen des Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­set­zes (BFSG)?
Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Deutsch­land für die vom BFSG erfass­ten Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen neue Anfor­de­run­gen an die digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit. Grund­la­ge dafür ist der Euro­pean Acces­si­bi­li­ty Act (EAA), mit dem inner­halb der Euro­päi­schen Union ein­heit­li­che Anfor­de­run­gen an die Bar­rie­re­frei­heit bestimm­ter Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen geschaf­fen wurden.

Für Unter­neh­men bedeu­tet das: Digi­ta­le Ange­bo­te müssen für Men­schen mit unter­schied­li­chen Ein­schrän­kun­gen zugäng­lich und nutzbar sein, sofern das jewei­li­ge Angebot in den Anwen­dungs­be­reich des Geset­zes fällt.

Wir unter­stüt­zen Unter­neh­men dabei, ihre Website auf Bar­rie­re­frei­heit zu prüfen, bestehen­de Bar­rie­ren zu erken­nen und kon­kre­te Ver­bes­se­run­gen umzusetzen.

Dabei geht es nicht nur um einen auto­ma­ti­sier­ten Test. Wir betrach­ten Ihre Website ganz­heit­lich – tech­nisch, redak­tio­nell und aus Sicht der Nut­ze­rin­nen und Nutzer.

Unser Ziel: Ihre Website zugäng­li­cher, ver­ständ­li­cher und besser nutzbar zu machen.

Eine Hand bedient mit einem Stift ein digitales Flussdiagramm, das über einer Laptop-Tastatur in der Luft schwebt und von Lichtpunkten umgeben ist.

Was ist das BFSG und was bedeu­tet es für Websites?

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) setzt die euro­päi­sche Richt­li­nie über die Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen für Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen in deut­sches Recht um.

Die Rege­lun­gen sollen sicher­stel­len, dass bestimm­te digi­ta­le und phy­si­sche Ange­bo­te auch von Men­schen mit Behin­de­run­gen mög­lichst selbst­stän­dig genutzt werden können. Bei digi­ta­len Dienst­leis­tun­gen betrifft Bar­rie­re­frei­heit unter anderem die Wahr­nehm­bar­keit, Bedien­bar­keit, Ver­ständ­lich­keit und tech­ni­sche Zugäng­lich­keit einer Website.

Eine Website kann bei­spiels­wei­se Pro­ble­me ver­ur­sa­chen, wenn wich­ti­ge Funk­tio­nen aus­schließ­lich mit der Maus bedien­bar sind, For­mu­la­re für Screen­rea­der nicht ver­ständ­lich auf­ge­baut sind, Bilder keine geeig­ne­ten Alter­na­tiv­tex­te besit­zen oder Inhalte auf­grund man­geln­der Kon­tras­te schwer lesbar sind.

Bar­rie­re­frei­heit betrifft deshalb nicht nur Men­schen mit einer dau­er­haf­ten Behin­de­rung. Auch ältere Men­schen, Per­so­nen mit ein­ge­schränk­tem Seh­ver­mö­gen, Nutzer mit moto­ri­schen Ein­schrän­kun­gen oder Men­schen, die eine Website unter beson­de­ren Bedin­gun­gen ver­wen­den, pro­fi­tie­ren von einer zugäng­li­chen Website.

Website bar­rie­re­frei machen: Wir prüfen und setzen um

Eine Website bar­rie­re­frei zu machen bedeu­tet mehr, als einen Acces­si­bi­li­ty-Scanner über die Website laufen zu lassen.

Auto­ma­ti­sier­te Prü­fun­gen können tech­ni­sche Auf­fäl­lig­kei­ten erken­nen. Sie können jedoch nicht zuver­läs­sig beur­tei­len, ob ein Text ver­ständ­lich ist, ob eine Navi­ga­ti­on logisch funk­tio­niert oder ob ein Alter­na­tiv­text die tat­säch­li­che Infor­ma­ti­on eines Bildes sinn­voll ver­mit­telt. Deshalb ver­bin­den wir die tech­ni­sche Prüfung mit einer inhalt­li­chen und nut­zer­ori­en­tier­ten Betrachtung.

Wir ana­ly­sie­ren Ihre Website und iden­ti­fi­zie­ren Bar­rie­ren, die Men­schen bei der Nutzung Ihrer digi­ta­len Ange­bo­te behin­dern können. Anschlie­ßend ent­wi­ckeln wir kon­kre­te Maß­nah­men und unter­stüt­zen Sie bei der Umsetzung.

So erhal­ten Sie nicht nur einen Prüf­be­richt, sondern einen kon­kre­ten Weg zur Ver­bes­se­rung Ihrer Website.

Welche Anfor­de­run­gen an eine bar­rie­re­freie Website gibt es?

Digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit ori­en­tiert sich unter anderem an den Prin­zi­pi­en der Wahr­nehm­bar­keit, Bedien­bar­keit, Ver­ständ­lich­keit und Robust­heit.
Diese Grund­sät­ze sind auch aus den Web Content Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG) bekannt.

Eine bar­rie­re­freie Website sollte bei­spiels­wei­se mit der Tas­ta­tur bedien­bar sein. Nut­ze­rin­nen und Nutzer sollten erken­nen können, wo sich der aktu­el­le Fokus befin­det. Über­schrif­ten müssen sinn­voll struk­tu­riert sein und Links sollten ein­deu­tig erken­nen lassen, wohin sie führen.

Auch For­mu­la­re spielen eine wich­ti­ge Rolle. Ein­ga­be­fel­der müssen ver­ständ­lich beschrif­tet sein und Feh­ler­mel­dun­gen sollten so gestal­tet sein, dass Nutzer erken­nen können, was kor­ri­giert werden muss. Bilder benö­ti­gen abhän­gig von ihrer Funk­ti­on geeig­ne­te Alter­na­tiv­tex­te. Videos und andere Medien können zusätz­li­che Anfor­de­run­gen an die Zugäng­lich­keit stellen.

Ebenso wichtig sind aus­rei­chen­de Farb­kon­tras­te, eine gute Les­bar­keit, eine nach­voll­zieh­ba­re Navi­ga­ti­on und eine tech­ni­sche Struk­tur, mit der assis­ti­ve Tech­no­lo­gien wie Screen­rea­der arbei­ten können.

Bar­rie­re­frei­heit betrifft die gesamte Website

Bei einer pro­fes­sio­nel­len BFSG-Prüfung sollte nicht nur die Start­sei­te betrach­tet werden.
Rele­vant können bei­spiels­wei­se Leis­tungs­sei­ten, Pro­dukt­sei­ten, Kon­takt­be­rei­che, For­mu­la­re, Login-Berei­che, Hilfe- und Infor­ma­ti­ons­sei­ten sowie digi­ta­le Doku­men­te sein.

Auch PDFs und andere zum Down­load ange­bo­te­ne Doku­men­te können für die Zugäng­lich­keit eines digi­ta­len Ange­bots rele­vant sein.
Deshalb betrach­ten wir nicht nur ein­zel­ne Fehler, sondern die gesamte Nut­zer­er­fah­rung.

  • Wie findet ein Nutzer eine Information?
  • Kann er die Navi­ga­ti­on ohne Maus bedienen?
  • Kann ein Screen­rea­der die Inhalte sinn­voll erfassen?
  • Sind For­mu­la­re verständlich?
  • Sind Buttons und Links eindeutig?
  • Kann eine Person mit ein­ge­schränk­tem Seh­ver­mö­gen die Inhalte aus­rei­chend erkennen?

Diese Fragen sind ent­schei­dend, wenn eine Website tat­säch­lich für mög­lichst viele Men­schen zugäng­lich sein soll.

Ein Designer arbeitet an einem Laptop an einem komplexen Benutzeroberflächen-Layout mit verschiedenen grafischen Elementen und Diagrammen.

BFSG Website Check: Von der Analyse bis zur Umsetzung

Unser BFSG-Leis­tungs­an­ge­bot besteht nicht aus­schließ­lich aus einer Prüfung. Wir beglei­ten Sie auf Wunsch über den gesam­ten Prozess. Zunächst ana­ly­sie­ren wir Ihre bestehen­de Website und ermit­teln rele­van­te Bar­rie­ren. Dabei können auto­ma­ti­sier­te Tests, manu­el­le Prü­fun­gen und eine inhalt­li­che Bewer­tung mit­ein­an­der kom­bi­niert werden.

Anschlie­ßend werden die Ergeb­nis­se bewer­tet und prio­ri­siert. Nicht jede Auf­fäl­lig­keit hat die­sel­be Bedeu­tung. Deshalb ist es wichtig, zwi­schen tech­ni­schen Fehlern, redak­tio­nel­len Pro­ble­men und tat­säch­li­chen Ein­schrän­kun­gen für Nutzer zu unter­schei­den. Auf Basis dieser Analyse ent­steht ein kon­kre­ter Maß­nah­men­plan. Danach beginnt die eigent­li­che Umsetzung.

Wir unter­stüt­zen Sie dabei, Inhalte, Struk­tu­ren und rele­van­te Website-Berei­che zu opti­mie­ren. Dazu können bei­spiels­wei­se die Anpas­sung von Über­schrif­ten, Link­tex­ten, Alter­na­tiv­tex­ten, For­mu­la­ren, Kon­tras­ten, Navi­ga­ti­ons­ele­men­ten und Doku­men­ten gehören. Bei tech­ni­schen Anpas­sun­gen arbei­ten wir – je nach Projekt – mit Ihren bestehen­den Ent­wick­lern oder tech­ni­schen Ansprech­part­nern zusam­men bezie­hungs­wei­se über­neh­men die Umset­zung im ver­ein­bar­ten Umfang.

BFSG und WCAG: Was ist der Zusammenhang?

Bei der Umset­zung digi­ta­ler Bar­rie­re­frei­heit spielen die Web Content Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG) eine zen­tra­le Rolle. Die WCAG sind inter­na­tio­nal eta­blier­te Richt­li­ni­en für die Zugäng­lich­keit von Web­in­hal­ten. Sie beschrei­ben Anfor­de­run­gen und Erfolgs­kri­te­ri­en, mit denen sich digi­ta­le Inhalte für Men­schen mit unter­schied­li­chen Ein­schrän­kun­gen besser zugäng­lich gestal­ten lassen.

Das BFSG ist dagegen ein deut­sches Gesetz, das euro­päi­sche Vor­ga­ben in deut­sches Recht über­führt. Deshalb sollte man BFSG und WCAG nicht einfach gleich­set­zen.

Die WCAG können bei der tech­ni­schen und inhalt­li­chen Umset­zung eine wich­ti­ge Grund­la­ge dar­stel­len. Ob eine kon­kre­te Website bezie­hungs­wei­se Dienst­leis­tung recht­lich unter das BFSG fällt und welche Anfor­de­run­gen im kon­kre­ten Fall gelten, hängt jedoch vom jewei­li­gen Angebot und Unter­neh­men ab. Wir unter­stüt­zen Sie bei der prak­ti­schen Umset­zung der digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit und zeigen Ihnen, wo auf Ihrer Website kon­kre­ter Hand­lungs­be­darf besteht.

Was pas­siert bei einer nicht bar­rie­re­frei­en Website?

Für Unter­neh­men, deren Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen in den Anwen­dungs­be­reich des BFSG fallen, kann eine feh­len­de Umset­zung Kon­se­quen­zen haben.
Die zustän­di­gen Markt­über­wa­chungs­be­hör­den können die Ein­hal­tung der Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen kon­trol­lie­ren. Werden Ver­stö­ße fest­ge­stellt, können Unter­neh­men zur Besei­ti­gung der fest­ge­stell­ten Mängel auf­ge­for­dert werden.

Werden erfor­der­li­che Maß­nah­men nicht umge­setzt, können weitere behörd­li­che Maß­nah­men folgen. In bestimm­ten Fällen kann die Erbrin­gung einer nicht kon­for­men Dienst­leis­tung unter­sagt werden. Das BFSG sieht darüber hinaus für bestimm­te Ver­stö­ße Buß­gel­der vor, die bis zu 100.000 Euro betra­gen können.

Die kon­kre­te Rechts­fol­ge hängt immer vom jewei­li­gen Sach­ver­halt ab. Eine nicht bar­rie­re­freie Website bedeu­tet daher nicht auto­ma­tisch ein bestimm­tes Bußgeld. Trotz­dem sollten Unter­neh­men, die unter das BFSG fallen, das Thema digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit ernst nehmen und früh­zei­tig handeln.

Nahaufnahme von Händen, die auf einer Laptop-Tastatur tippen, mit einem darübergelegten, leuchtend roten Warnsymbol in Form eines Ausrufezeichens.

Bar­rie­re­frei­heit ist auch eine Frage der Nutzerfreundlichkeit

Eine bar­rie­re­freie Website ist nicht nur für Men­schen mit Behin­de­run­gen von Vorteil. Klare Struk­tu­ren, ver­ständ­li­che Texte, ein­deu­ti­ge Navi­ga­ti­on, gut lesbare Inhalte und funk­tio­nie­ren­de For­mu­la­re ver­bes­sern die Nut­zer­er­fah­rung für alle. Auch Such­ma­schi­nen und moderne KI-Systeme pro­fi­tie­ren von einer klar struk­tu­rier­ten Website.

Seman­tisch korrekt auf­ge­bau­te Inhalte, ein­deu­ti­ge Über­schrif­ten, beschrei­ben­de Link­tex­te und ver­ständ­li­che Infor­ma­tio­nen helfen dabei, Inhalte besser zu erfas­sen und ein­zu­ord­nen. Bar­rie­re­frei­heit und gute digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­on ver­fol­gen deshalb häufig ein gemein­sa­mes Ziel:

Infor­ma­tio­nen sollen für Men­schen mög­lichst einfach auf­find­bar, ver­ständ­lich und nutzbar sein.

Eine Person in einem hellblauen Hemd sitzt an einem weißen Tisch, hält eine blaue Kaffeetasse und tippt mit dem Finger auf den Laptop-Bildschirm.

Warum eine ein­ma­li­ge Prüfung nicht ausreicht

Eine Website bleibt nicht dau­er­haft unver­än­dert. Neue Unter­sei­ten werden ver­öf­fent­licht. Texte werden geän­dert. Bilder werden aus­ge­tauscht. PDFs werden ergänzt. For­mu­la­re werden ange­passt. Neue Funk­tio­nen kommen hinzu. Dabei können jeder­zeit neue Bar­rie­ren entstehen.

Deshalb emp­feh­len wir, digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit als Bestand­teil der lau­fen­den Website-Pflege zu betrach­ten. Genau hier lässt sich unser BFSG-Check mit der Content Pflege verbinden.

Neue Inhalte werden bereits bei der Erstel­lung auf Struk­tur, Ver­ständ­lich­keit und Zugäng­lich­keit geprüft. Bestehen­de Inhalte können regel­mä­ßig kon­trol­liert und ver­bes­sert werden.

So wird Bar­rie­re­frei­heit nicht zu einem ein­ma­li­gen Projekt, sondern zu einem festen Bestand­teil Ihrer digi­ta­len Kommunikation.

BFSG-Umset­zung für bestehen­de Websites

Sie müssen Ihre Website nicht zwangs­läu­fig kom­plett neu erstel­len, um digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit zu ver­bes­sern. Wir begin­nen mit dem bestehen­den System und prüfen, welche Anpas­sun­gen sinn­voll und tech­nisch möglich sind.

Dabei berück­sich­ti­gen wir die indi­vi­du­el­le Struk­tur Ihrer Website, Ihr Content-Manage­ment-System, Ihre Inhalte und die für Ihre Nutzer wich­ti­gen Funktionen.
Unser Ansatz ist pragmatisch:

Erken­nen, was nicht funk­tio­niert. Ver­ste­hen, warum es pro­ble­ma­tisch ist. Ver­bes­sern, was ver­bes­sert werden kann. Dabei behal­ten wir sowohl die tech­ni­schen Anfor­de­run­gen als auch die tat­säch­li­che Nutzung der Website im Blick.

Für wen ist eine BFSG-Umset­zung sinnvoll?

Eine Prüfung kann ins­be­son­de­re für Unter­neh­men inter­es­sant sein, die digi­ta­le Dienst­leis­tun­gen anbie­ten und wissen möchten, ob ihre Website hin­sicht­lich der Bar­rie­re­frei­heit Hand­lungs­be­darf aufweist.

Auch Unter­neh­men, die bereits einen Acces­si­bi­li­ty- oder WCAG-Test durch­ge­führt haben, können von unserer Unter­stüt­zung profitieren.
Sie haben bereits einen Prüf­be­richt? Dann können wir die darin auf­ge­führ­ten Maß­nah­men gemein­sam bewer­ten und – je nach Umfang – bei der prak­ti­schen Umset­zung unterstützen.

Sie wissen noch nicht, wie bar­rie­re­frei Ihre Website ist? Dann starten wir mit einer Bestands­auf­nah­me und zeigen Ihnen, wo die wich­tigs­ten Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten liegen.

Unser Angebot: BFSG prüfen, ver­bes­sern und dau­er­haft begleiten

Digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit sollte nicht bei einem Prüf­be­richt enden.

Wir beglei­ten Sie von der ersten Analyse über die Prio­ri­sie­rung bis zur Umset­zung und können Ihre Website anschlie­ßend auch dau­er­haft im Rahmen der Content- und Website-Pflege betreuen.

Damit erhal­ten Sie einen Ansprech­part­ner für die kon­ti­nu­ier­li­che Wei­ter­ent­wick­lung Ihrer Website. BFSG-Check. Bar­rie­re­frei­heit. Umset­zung. Lau­fen­de Pflege.
Alles mit einem Ziel:

Eine Website, die mög­lichst vielen Men­schen zugäng­lich ist.

Lassen Sie Ihre Website auf Bar­rie­re­frei­heit prüfen

Sie möchten wissen, wie bar­rie­re­frei Ihre Website aktuell ist und welche Maß­nah­men sinn­voll sind?

Wir ana­ly­sie­ren Ihre Website, zeigen kon­kre­te Bar­rie­ren und Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten auf und unter­stüt­zen Sie anschlie­ßend bei der Umsetzung.

Ob bestehen­de Website, Relaunch oder lau­fen­de Content-Pflege: Wir helfen Ihnen dabei, digi­ta­le Inhalte zugäng­li­cher und nut­zer­freund­li­cher zu gestalten.

Eine Hand bedient einen Laptop, auf dessen Bildschirm ein großes grünes Häkchen in einem Kreis als Bestätigungssymbol für einen Prozess angezeigt wird.

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