02.09.2026 Digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit wird für Unter­neh­men immer rele­van­ter. Mit dem Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) gelten seit Juni 2025 neue Anfor­de­run­gen für bestimm­te Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen. Aus diesem Anlass erwei­tern wir unser Leis­tungs­an­ge­bot um die Prüfung und Opti­mie­rung von Web­sites im Hin­blick auf digi­ta­le Barrierefreiheit.

Mit unserem BFSG-Check unter­stüt­zen wir Unter­neh­men dabei, bestehen­de Web­sites auf mög­li­che Bar­rie­ren zu über­prü­fen und kon­kre­te Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten zu erken­nen. Dabei betrach­ten wir nicht nur tech­ni­sche Aspekte, sondern auch die Struk­tur und Inhalte einer Website. Dazu gehören bei­spiels­wei­se Navi­ga­ti­on, Tas­ta­tur­be­die­nung, Kon­tras­te, For­mu­la­re, Über­schrif­ten, Link­tex­te, Alter­na­tiv­tex­te und die Nutz­bar­keit mit assis­ti­ven Technologien.

Die Analyse bildet dabei den ersten Schritt. Auf Basis der Ergeb­nis­se können geeig­ne­te Maß­nah­men prio­ri­siert und anschlie­ßend umge­setzt werden. Je nach Website kann dies tech­ni­sche Anpas­sun­gen ebenso umfas­sen wie die Über­ar­bei­tung bestehen­der Inhalte oder die Opti­mie­rung von Doku­men­ten und Seitenstrukturen.

Die neue Leis­tung richtet sich an Unter­neh­men, die ihre Website zugäng­li­cher gestal­ten und sich früh­zei­tig mit dem Thema digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit aus­ein­an­der­set­zen möchten. Auch die lau­fen­de Website- und Content-Pflege kann mit der Bar­rie­re­frei­heits­prü­fung ver­bun­den werden, damit neue Inhalte und Ände­run­gen von Anfang an mög­lichst zugäng­lich auf­ge­baut werden.

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