02.09.2026 Digitale Barrierefreiheit wird für Unternehmen immer relevanter. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten seit Juni 2025 neue Anforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Aus diesem Anlass erweitern wir unser Leistungsangebot um die Prüfung und Optimierung von Websites im Hinblick auf digitale Barrierefreiheit.
Mit unserem BFSG-Check unterstützen wir Unternehmen dabei, bestehende Websites auf mögliche Barrieren zu überprüfen und konkrete Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen. Dabei betrachten wir nicht nur technische Aspekte, sondern auch die Struktur und Inhalte einer Website. Dazu gehören beispielsweise Navigation, Tastaturbedienung, Kontraste, Formulare, Überschriften, Linktexte, Alternativtexte und die Nutzbarkeit mit assistiven Technologien.
Die Analyse bildet dabei den ersten Schritt. Auf Basis der Ergebnisse können geeignete Maßnahmen priorisiert und anschließend umgesetzt werden. Je nach Website kann dies technische Anpassungen ebenso umfassen wie die Überarbeitung bestehender Inhalte oder die Optimierung von Dokumenten und Seitenstrukturen.
Die neue Leistung richtet sich an Unternehmen, die ihre Website zugänglicher gestalten und sich frühzeitig mit dem Thema digitale Barrierefreiheit auseinandersetzen möchten. Auch die laufende Website- und Content-Pflege kann mit der Barrierefreiheitsprüfung verbunden werden, damit neue Inhalte und Änderungen von Anfang an möglichst zugänglich aufgebaut werden.